
Warum die Vorabpauschale so viel Unsicherheit auslöst
Zum Jahresanfang erhalten viele Anleger Post von ihrer Bank: Es wurde eine Vorabpauschale festgesetzt. Dieser Moment sorgt regelmäßig für Verunsicherung, weil der Begriff technisch klingt und der Mechanismus kaum bekannt ist. Dabei ist die Vorabpauschale weder neu noch riskant. Und sie ist vor allem eines nicht: eine Zusatzsteuer. Dennoch hält sich ein hartnäckiger Mythos: Thesaurierende Fonds seien steuerlich nachteilig, weil sie jedes Jahr eine Pauschalsteuer auslösen. Das stimmt so nicht – und folgend zeigen wir Ihnen warum.
Was ist die Vorabpauschale überhaupt?
Im Investmentsteuergesetz wurde die Vorabpauschale 2018 aufgenommen und regelt die Besteuerung von thesaurierenden Investmentfonds. Auch wenn die Fonds ihre Erträge nicht ausschütten, sondern wieder im Fonds anlegen, wie z.B. Exchange Traded Funds (ETFs), sollen Anleger nicht komplett steuerfrei bleiben. Die Pauschale wird einmal im Jahr berechnet und automatisch vom Verrechnungskonto abgebucht.
Der Mythos hoher Kosten: Warum viele die Vorabpauschale überschätzen
Die Pauschale gilt also als „Mindestbesteuerung“, doch in der Realität fällt sie meist sehr gering aus.
Das liegt an drei Mechanismen:
- Der Basiszins zur Festsetzung ist immer noch niedrig. Er orientiert sich an langfristigen Staatsanleihen - für das Jahr 2025 bei 2,53 %.
- Die Pauschale ist begrenzt. Sie darf nie höher sein als die tatsächliche Wertentwicklung des Fonds.
- Teilfreistellungen reduzieren die Steuerbasis. Bei Aktienfonds sind z.B. 30 % der Erträge steuerfrei.
Das Ergebnis: Die Vorabpauschale ist über viele Jahre hinweg meist nur ein kleiner Betrag, der zudem bei der späteren Veräußerung von Teilen eines bzw. von einem gesamten Fonds angerechnet wird.
Wie sich die Vorabpauschale in der Praxis zusammensetzt
Die Berechnung erfolgt in drei einfachen Schritten:
- Jahresanfangswert x Basiszins x 0,7 = Pauschale
- Deckelung der Pauschale durch die tatsächliche Wertentwicklung
- Abzug der Teilfreistellungen
- Aktienfonds 30 %
- Mischfonds 15 %
- Sonstige Fonds 0 %
Was bedeutet das in der Praxis?
Selbst bei einem sehr gut gelaufenen Jahr beträgt die maximale Steuerbelastung, wenn es keine Teilfreistellung gibt, nur rund 0,5 % des in Fonds und ETFs investierten Vermögens. Durch die Anrechnung der Steuer beim Verkauf erfüllt sie lediglich die Funktion einer zeitlichen Verschiebung, nicht einer Mehrbelastung.
Die Pauschale wird automatisch von dem Verrechnungskonto abgeführt, sodass es zwei Optionen für die Sicherstellung ausreichender Liquidität zum Jahresanfang gibt.
- Verkauf von Fondsanteilen in Höhe der Vorabpauschale
- Überweisung zusätzlicher Liquidität aus anderen Mitteln, damit das Konto entsprechend gedeckt ist.
Bei der ersten Option würden die dann gezahlten Steuern nicht weiter investiert bleiben und der Zinseszinseffekt für die Höhe der Pauschale entfallen.
Warum thesaurierende Fonds steuerlich meist trotzdem die bessere Wahl bleiben
Viele Anleger glauben deshalb fälschlicherweise, dass ausschüttende Fonds steuerlich günstiger seien, weil sie „keine Vorabpauschale“ verursachen. Tatsächlich ist jedoch oft das Gegenteil der Fall.
Die Pauschale liegt in den meisten Jahren klar unterhalb der Ausschüttungsrenditen vieler Fonds, die nicht selten zwischen zwei und vier Prozent betragen. Da die Vorabpauschale auf einem niedrigen Basiszins beruht, ist sie in der Regel geringer als reale Ausschüttungen.
Hinzu kommt, dass thesaurierende Fonds das Kapital vollständig im Fonds belassen mit einem entsprechend stärkeren Zinseszinseffekt. Ausschüttungen müssen für diesen Effekt erst wieder investiert werden und verursachen dann Transaktionskosten. Zudem entfällt die Pauschale in schwachen Marktjahren vollständig, während Ausschüttungen auch in solchen Jahren steuerpflichtig bleiben.
Fazit: Klein im Betrag – groß im Missverständnis
Die Vorabpauschale klingt technisch, ist aber:
- in der Höhe meist sehr moderat
- leicht planbar
- steuerlich neutral (da voll anrechenbar)
- und häufig niedriger als Ausschüttungen
Thesaurierende Fonds bleiben daher in der Regel - trotz Vorabpauschale - für langfristige Vermögensstrukturen die steuerlich effizientere und renditestärkere Lösung.
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