
AURETAS zählt zu den Top 50 Vermögensverwaltern 2025
AURETAS wurde von Citywire Deutschland als einer der Top 50 Vermögensverwalter 2025 ausgezeichnet. Die Preisverleihung fand im Rahmen des Citywire Wealth Frankfurt in Königstein statt.
Für AURETAS nahm Britta Weidenbach an der Veranstaltung teil und durfte die Auszeichnung entgegennehmen.
Die Anerkennung bestätigt unsere Mission, Menschen individueller zu beraten und sie mit ihrem Vermögen in Einklang zu bringen - mit unserem innovativen AURETAS Anlagekompass, der das gesamte Spektrum des globalen Anlageuniversum diversifiziert abbildet.
Wir danken unserem engagierten Team für seinen Einsatz und unseren Mandanten für das Vertrauen, das sie uns entgegenbringen!


Rechtlicher Hinweis
Diese Veröffentlichung dient unter anderem als Werbemitteilung. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen und zum Ausdruck gebrachten Meinungen geben die Einschätzungen von AURETAS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern. Angaben zu in die Zukunft gerichteten Aussagen spiegeln die Zukunftserwartung von AURETAS wider, können aber erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnissen abweichen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Der Wert jedes Investments kann sinken oder steigen und Sie erhalten möglicherweise nicht den investierten Geldbetrag zurück.
Mit dieser Veröffentlichung wird kein Angebot zum Verkauf, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder sonstigen Titeln unterbreitet. Die enthaltenen Informationen und Einschätzungen stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Sie ersetzen unter anderem keine individuelle Anlageberatung.
Diese Veröffentlichung unterliegt urheber-, marken- und gewerblichen Schutzrechten. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Bereithaltung zum Abruf oder Online-Zugänglichmachung (Übernahme in andere Webseite) der Veröffentlichung ganz oder teilweise, in veränderter oder unveränderter Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von AURETAS zulässig. Angaben zu historischen Wertentwicklungen sind kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen.